Das Sozialrecht ist ein übergeordnetes Rechtsgebiet und umfasst viele Bereiche, wie zum Beispiel das Recht der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung, Ansprüche gegenüber den Arbeitsagenturen, den Jugendämtern etc.
Ich berate und vertrete Sie in allen sozialrechtlichen Bereichen. Hierzu gehören im Wesentlichen
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosengeld
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente
- Sozialhilfe/Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Kinder- und Jugendhilfe
- soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung)
- soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung)