Das Internetrecht (auch Onlinerecht genannt) ist per se kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern befasst sich mit den Rechtsproblemen, die durch die Benutzung des Internets entstehen. Insofern gibt es zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise zum
Zivilrecht
- Vertragsschluss
- Gewährleistung
- allgemeine Haftungsgrundsätze
E-Commerce
- Fernabsatzverträge
- Ebay-Verträge (s. hierzu auch am Seitenende)
- Versandhauskäufe
Urheberrecht
- Schutz des Urhebers
- Verwertungsrechte
- Rechteübertragung
- Tauschbörsen
- Privatkopien
Namens- und Markenrecht
- Domainrecht
- Domainregistrierung
- Domainnutzung
- Domainhandel
Datenschutzrecht
- Datenschutzbeauftragter
- Informations- und Belehrungspflichten
Medien – und Telekommunikationsrecht
- Impressumspflicht
Strafrecht
- Internetstrafrecht
- Abmahnung
- strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Beleidigung
- Verleumdung
- Kreditgefährdung
Wettbewerbsrecht
- Verbraucherschutz
- Abmahnungsrecht
- Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung
- AGB-Recht
- DL-InfoV
Auch ein Ebay-Recht existiert nicht als offizielles eigenständiges Rechtsgebiet; es werden hierunter jedoch diejenigen Sachverhalte verstanden, die Rechtsprobleme speziell im Zusammenhang mit dem Handel über die Auktionsplattform „Ebay“ betreffen.
Rechtliche Probleme und Fragestellungen können beispielsweise auftauchen beim Einstellen und bei der Rücknahme von Angeboten auf Ebay, beim Vertragsabschluss, bei der Anfechtung von Ebay-Verträgen wegen Irrtum oder Täuschung, im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht für Verbraucher, beim Warenversand, den Versandkosten und nicht zuletzt bzgl. der Rechtslage bei Mängeln der über Ebay verkauften Ware sowie den Regeln für die von den Vertragspartnern abgegebenen gegenseitigen Bewertungen.
Folgende Leistungen biete ich Ihnen im Bereich Ebay-Recht unter anderem an:
- Beratung bzgl. ebay-rechtlicher Sachverhalte
- Erstellung von speziellen AGBs für den (gewerblichen) Verkauf bei Ebay
- abmahnsichere Überprüfung Ihrer Ebay-Angebote
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Durchsetzung und Abwehr von Wettbewerbsverstößen und Verletzung geistiger Schutzrechte (z. B. Marken- und Urheberrechte)
- Vorgehen gegen ungerechtfertigte Ebay-Bewertungen
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen gewerbliche Anbieter, die unzulässigerweise als Privatpersonen über Ebay Ware anbieten
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, bin ich Ihnen bei der Einholung einer Rechtsschutz-Kostendeckungszusage gerne behilflich.