Ich berate und vertrete Sie auf allen Gebieten des Familienrechts, beispielsweise zu
- Ehevertrag und Eheschließung
- Ehescheidung
- Lebenspartnerschaftsvertrag und Aufhebungsverfahren
- Vereinbarungen für die Zeit vor und nach der Scheidung
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Umgangsrecht, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Hausrat, Ehewohnung
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Vaterschaftsfeststellung
- Abstammung
- Adoption
- Namensrecht
- Vormundschaft
- Pflegschaft
- Betreuung
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Erbrecht. Zu meinen wesentlichen Arbeitsbereichen zählen dabei
vor dem Tod des (zukünftigen) Erblassers:
- erbrechtliche Beratung
- erbschaftssteuerliche Optimierung
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Überlassungs-/Schenkungsvertrag
- vorweggenommene Erbfolge
- Gestaltung von Vorsorgevollmachten
- Gestaltung von Patientenverfügungen
nach dem Tod des Erblassers:
- Enterbung/Pflichtteilsrecht
- Vermächtnis
- Anfechtung von letztwilligen Verfügungen
- Erbschaftsherausgabe
- Auslegung von Testamenten
- Erbenhaftung
- Abwicklungsvollstreckung (Nachlassauseinandersetzung)
- Verwaltungsvollstreckung
- Vermächtnis- und Auflagenvollstreckung